Der deutsche Verfassungsschutz (BfV) hat eingewilligt, die AfD vorläufig nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen. Der Grund: Die Rechtspartei hat Klage gegen die Einstufung eingelegt. Die Beamten wollen aus verfahrenstechnischen Gründen schweigen – bis über den Eilantrag der AfD entschieden ist.
So soll das Verfahren beschleunigt werden. Der Vorgang nennt sich Stillhaltezusage. Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
Was bedeutet das?
An der Erkenntnis des Verfassungsschutzes, dass die Partei „gesichert rechtsextrem“ sei, ändert das nichts. Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bedeutet aber, dass die Beamten die AfD bis zu einem Urteil nicht verstärkt beobachten können. Die Observierung als Verdachtsfall darf jedoch fortgesetzt werden.
Die AfD-Führung sieht in dem Schritt einen „Teilerfolg“. Alice Weidel und Tino Chrupalla teilten am Donnerstagmittag mit: „Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen.“
Ohne die Zusage hätte das Gericht auch anordnen können, dass der Verfassungsschutz bis zur Überprüfung die Einstufung ruhen lässt. Das BfV hatte seine neue Einstufung vergangenen Freitag veröffentlicht. Das für die Entscheidung zugrundeliegende Gutachten wurde nicht veröffentlicht.
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