Das Thema Pensionen ist ein Dauerbrenner: Die Regierung hat sich zu einer Reform durchgerungen und der Präsident der Industriellenvereinigung Georg Knill fordert ein Pensionsantrittsalter von 70 Jahren. Doch wer finanziert die Pensionen der Österreicherinnen und Österreicher überhaupt?
Die Leiterin der Alterssicherungskommission Christine Mayrhuber bemüht sich um eine Versachlichung des Themas. In einem am Freitag erschienenen „Research Brief“ führt sie aus, dass die Kosten für die Alterssicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung zu etwa 73 Prozent durch Beiträge der aktiv Erwerbstätigen und zu rund 27 Prozent durch Mittel aus dem Bundesbudget finanziert würden. Das binde insgesamt rund 13 Prozent des Bundeshaushalts.
78,6 Milliarden für Altersaufwendungen
Die Altersaufwendungen summierten sich im Vorjahr insgesamt auf knapp 78,6 Mrd. Euro, davon 63,5 Mrd. in der gesetzlichen Pensionsversicherung, darunter fallen Selbständige und jene, die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert sind – also etwa Arbeitnehmende und freie Dienstnehmende. Der Rest entfällt auf die Beamtinnen und Beamten.
Dabei hat sich der Deckungsgrad durch Beiträge in den vergangenen Jahren sogar erhöht. In den 1970er-Jahren reichten die Beiträge der Beschäftigten für rund 68,7 Prozent der Pensionsaufwendungen, 2024 waren es 73,1 Prozent.
Je nach Berufsgruppe unterschiedlich
Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den Berufsgruppen. Bei den Bäuerinnen und Bauern decken die Beitragseinnahmen der Aktiven in der Sozialversicherung nur noch ein Fünftel der Aufwendungen, rund 80 Prozent sind durch allgemeine Steuermittel finanziert. Dies erklärt sich schon daraus, dass einer aktiv versicherten Person durchschnittlich 1,2 Pensionen gegenüberstehen. Bei den Gewerbetreibenden lag der steuerfinanzierte Anteil bei 55 Prozent, im ASVG dagegen nur bei gut einem Fünftel.
Die Bundesmittel in der gesetzlichen Pensionsversicherung und im Beamtenbereich entsprechen sechs Prozent der Wirtschaftsleistung (3,5 Prozent gesetzliche Pensionsversicherung und 2,5 Prozent Beamtinnen und Beamte). Dieser Anteil wird gemäß den jüngsten Vorhersagen der Alterssicherungskommission bis 2032 auf etwa 7,2 Prozent ansteigen und bis 2070 bei rund sieben Prozent bleiben.
Wifo-Expertin: Brauchen bessere Integration am Arbeitsmarkt
Vorschläge, wie man die Bundesmittel unter Kontrolle halten könnte, liefert Mayrhuber ebenfalls. Dazu betont sie, dass das Pensionsantrittsalter auch nach Angleichung des Frauenantritts eine zentrale Steuerungsgröße bleibe. Eine weitere Anhebung erfordere aber auch Rahmenbedingungen in Unternehmen, die Erwerbstätigkeit bis zum Regelpensionsalter und darüber hinaus ermöglichten und förderten.
Ohnehin plädiert die Wifo-Expertin für eine stärkere Integration älterer Personen in den Arbeitsmarkt. Weiters empfiehlt sie präventive und rehabilitative Maßnahmen im Gesundheitsbereich. Schließlich merkt Mayrhuber an, dass die Angleichung der Beitragssätze auf das Niveau der unselbstständig Erwerbstätigen den Eigenfinanzierungsgrad verbessern würde.
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