Die Geschichte über die Verurteilung des 15-jährigen „Problem-Bubis“ aus Oberösterreich sorgte auf krone.at für über 500 Kommentare innerhalb von nicht einmal 24 Stunden. Am Mittwoch wurde er vom Richter in Steyr schuldig gesprochen, muss nun rund dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Ermittlungen nach Vorfall in U-Haft laufen weiter.
Für viel Diskussionsstoff sorgte der neuerliche Prozess gegen das mittlerweile altbekannte „Problem-Bubi“. Am Mittwoch wurde der 15-Jährige in Steyr – u. a. wegen schweren Raubs – nicht rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Höchststrafe lag bei siebeneinhalb Jahren. „Solange die Urteile bei diesen Straftätern nur zu Lachanfällen führen, kann von einer abschreckenden Wirkung nicht die Rede sein“, schreibt dazu ein „Krone“-Leser.
„Gesellschaft muss geschützt werden“
Zur aktuellen Strafe kommen allerdings noch zehn Monate dazu, die ihm bei der letzten Strafe bedingt erlassen worden waren. Da er seit Februar in U-Haft sitzt, muss er nun also noch weitere dreieinhalb Jahre hinter Gitter. „Ich hoffe, dass er auch jeden Tag davon absitzen muss. Die Gesellschaft muss vor solchen Verbrechern geschützt werden“, schreibt ein anderer Leser.
Die Mehrheit – innerhalb von nicht einmal 24 Stunden kamen online mehr als 500 Kommentare zusammen – sieht die Strafe als verdient an und hat die Sorge, dass die nächste Tat nur eine Frage der Zeit sei.
Versuchte Vergewaltigung
Dass diese Furcht legitim ist, zeigt ein Vorfall, der sich in der Untersuchungshaft zugetragen haben soll. Der 15-Jährige soll einen Mithäftling mittels Gewaltandrohung zum Oralverkehr gezwungen haben – es blieb aber beim Versuch. „Die Ermittlungen dazu laufen noch. Die Einvernahme des Opfers fand diese Woche statt, das Protokoll davon haben wir aber noch nicht“, so Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Linzer Staatsanwaltschaft.
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